ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) FÜR MEDIATION UND KONKLIKTBERATUNG



GELTUNGSBEREICH


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Fassung gelten für alle (auch zukünftigen) Aufträge meiner Kund*innen.
Es gelten ausschließlich meine Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Jegliche Geschäftsbedingungen des/der Kund*in finden keine Anwendung, auch wenn ich diesen nicht explizit widersprochen habe. Für Mediationen findet das Mediationsgesetz (MediationsG) Anwendung.

1. VERTRAGSSCHLUSS, LEISTUNGSÄNDERUNGEN


1.1 ANGEBOT UND VERTRAGSSCHLUSS


Meine Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, zwei Wochen bindend. Ein Vertrag kommt mit Auftragserteilung durch den/die Kund*in zustande. Die Auftragserteilung durch den/die Kund*in hat in Textform (§ 126b BGB) zu erfolgen. Mündliche Nebenabreden sind nur gültig, wenn sie von mir in Textform bestätigt werden.

1.2 LEISTUNGSÄNDERUNGEN


Falls von dem/der Kund*in gewünschte und von mir akzeptierte Änderungen an den vereinbarten Leistungen (beispielsweise geänderter Einsatzort oder –zeit oder Wechsel des Mediators oder der Mediatorin) zu Mehraufwand auf meiner Seite führen, bin ich berechtigt, diesen dem/der Kund*in zusätzlich in Rechnung zu stellen.
Die vereinbarten Leistungsfristen verlängern sich in der Regel um die Werktage (zuzüglich einer angemessenen Wiederanlauffrist), an denen ich Änderungswünsche des/der Kund*in prüfe, Änderungsangebote erstelle oder Verhandlungen über Änderungen führe.

2 VERGÜTUNG UND NEBENKOSTEN


2.1 UMSATZSTEUER


Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei umsatzsteuerbefreiten Leistungen im Inland erhebe ich keine Umsatzsteuer.

2.2 VERGÜTUNG


Die Vergütung einer Mediation oder Konfliktberatung (Sitzungen, Nachbesprechungen, Telefonate) erfolgt auf Stundenbasis. Die Abrechnung erfolgt viertelstündlich, dass bedeutet das angefangene Stunden lediglich anteilig abgerechnet werden. Es kann auch ein Festpreis vereinbart werden.

2.2.1 ABRECHNUNG ZUM FESTPREIS


Soweit nicht anders vereinbart, versteht sich der Festpreis zuzüglich eventuell anfallender Reise- und Nebenkosten.

2.3 REISE- UND ANDERE NEBENKOSTEN


Insoweit mein Angebot Reise- und Nebenkosten ausweisen, handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung, da die tatsächlich entstehenden Kosten bei Angebotserstellung nicht sicher kalkulierbar sind. Der/die Kund*in hat die tatsächlichen Reise- und Nebenkosten nach den folgenden Bestimmungen gegen Nachweis zu tragen.

3 LEISTUNG


Meine Leistung erschöpft sich in der Mediation und/oder in der Konfliktberatung bezüglich Konflikte.
Die Verantwortung für die Umsetzung der in der Mediation und/oder in der Konfliktberatung erarbeiteten Maßnahmen liegt ausschließlich bei dem/der Kund*in.

3.1 LEISTUNGSUMFANG


Die von mir zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem jeweils erstellten Angebot und der darauffolgenden Auftragsbestätigung. Sofern nichts anderes vereinbart ist, bin ich berechtigt, die vertraglich vereinbarten Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen, wobei ich die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglich von mir übernommenen Verpflichtungen gewährleiste.

3.2 MITWIRKUNG DES KUNDEN

Meine Leistungen setzen die aktive Mitwirkung des/der Kund*in voraus. Der/die Kund*in hat alle im Vertrag festgelegten Mitwirkungspflichten auf eigene Kosten zu erbringen. Der/die Kund*in benennt insbesondere Ansprechpartner*innen und deren Stellvertreter*innen, die die Durchführung des Vertragsverhältnisses verantwortlich und sachverständig leiten.

4 RECHNUNG UND ZAHLUNG


4.1 RECHNUNGSSTELLUNG


Sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, sind meine Rechnungen innerhalb von zehn Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzüge ausschließlich per Banküberweisung in Euro zu begleichen. Nach Ablauf dieser Frist gerät der/die Kund*in, ohne dass es einer Mahnung bedarf, in Zahlungsverzug. Verbraucher*innen erhalten abweichend hiervon eine Mahnung und geraten nach deren Erhalt in Verzug. Gerät ein*e Kund*in in Zahlungsverzug, bin ich berechtigt, weitere Leistungen zu verweigern, bis alle ausstehenden Forderungen vollständig beglichen sind.

5 LEISTUNGSSTÖRUNGEN UND –AUSFALL


5.1 LEISTUNGSAUSFALL AUFGRUND HÖHERER GEWALT


Kann ein Auftrag aufgrund höherer Gewalt (Krieg, Bürgerkrieg oder Kriegs- oder Bürgerkriegsgefahr; Natur- oder Umweltkatastrophen; Terror oder Terrorgefahr; Aufruhr; Streik oder ähnliches) nicht durchgeführt werden, werde ich und der/die Kund*in von der jeweiligen Verpflichtung zur Leistung frei. Als höhere Gewalt gilt auch eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts.

5.1.1 VERSPÄTUNGEN


Ich plane meine Anreise so, dass ich pünktlich am Einsatzort bin. Wegen nicht planbarer Ereignisse höherer Gewalt, Nichtbeförderung durch eine Flug- oder Bahnlinie, Verkehrsbehinderungen, zum Beispiel: Stau, Sperrungen, oder durch Hindernisse bei der Einreise, die nicht von mir zu vertreten sind, kann es allerdings in Ausnahmefällen zu Verspätungen kommen. Im Rahmen meiner Möglichkeiten bemühe ich mich, bei Verspätungen den/die Kund*in umgehend zu benachrichtigen.

5.1.2 KRANKHEIT


Sofern ein Auftrag durch mich wegen Krankheit nicht durchgeführt werden kann, werde ich den/die Kund*in unverzüglich davon in Kenntnis setzen, sobald dies absehbar ist. Der Auftrag wird dann in Abstimmung mit mir zu einem geeigneten späteren Zeitpunkt nachgeholt.
Falls ein Vor-Ort-Termin bei dem/der Kund*in wegen Krankheit vorzeitig beendet werden muss, kann der/die Kund*in die Vergütung mindern. Zu Gunsten des/der Kund*in trage ich eventuelle Mehrkosten durch höhere Reisekosten oder Storno-Gebühren, die durch den Krankheitsfall entstehen, selbst. Habe ich mehr als 50% der vereinbarten Leistung erbracht, trägt der/die Kund*in die Reisekosten.

5.2 VON DEM/DER KUND*IN ZU VERTRETENE LEISTUNGSSTÖRUNGEN


Kann der Auftrag aufgrund von Umständen, die der/die Kund*in zu vertreten hat, insbesondere bei fehlender oder unvollständiger Mitwirkung des/der Kund*in, nicht oder nicht vollständig durchgeführt oder muss er abgebrochen werden, haftet der/die Kund*in für das volle vereinbarte Honorar.
Soweit die von dem/der Kund*in zu vertretenen Umstände bis zu zwei Wochen vor dem vereinbarten Einsatztermin eintreten, findet § 615 2 BGB keine Anwendung. Etwaige uns weiter zustehende Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.

6 HAFTUNG


Ich leiste Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. aus rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Sach- und Rechtsmängeln, Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung), nur in folgendem Umfang:
a) Die Haftung bei Vorsatz und aus Garantie ist unbeschränkt.
b) Bei grober Fahrlässigkeit hafte ich in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens.
c) Bei nicht grob fahrlässiger Verletzung einer so wesentlichen Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist (Kardinalpflicht; insbesondere Verzug), hafte ich in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens, höchstens jedoch mit der Höhe des Auftragswerts je Schadensfall und des einfachen Auftragswertes für alle Schadensfälle aus dem Vertrag insgesamt.

7 VERSCHWIEGENHEIT


Es gilt die Verschwiegenheitspflicht gemäß §4 Mediationsgesetz. Ich bin nicht verpflichtet, Verschwiegenheitserklärungen zu unterzeichnen, die mir zum Zeitpunkt der Auftragserteilung noch nicht vorlagen. Für den Fall, dass ein*e Kund*in nach Vertragsschluss auf die Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung besteht, kommt dieser in Annahmeverzug und hat das vereinbarte Honorar auch ohne unsere Leistung zu zahlen. Daneben bin ich zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Mein Recht, Schadenersatz zu verlangen, bleibt unberührt.

8 ABTRETUNG, AUFRECHNUNG


8.1 ABTRETUNGSVERBOT


Mein*e Kund*in ist nur mit meiner Zustimmung berechtigt, seine oder ihre Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit mir abzutreten.

8.2 AUFRECHNUNG


Mein*e Kund*in darf nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen die Aufrechnung erklären.

9 SCHLUSSBESTIMMUNGEN


9.1 TEXTFORM


Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Dies gilt auch für den Verzicht auf die Textformerfordernis.

9.2 RECHTSWAHL, GERICHTSSTANDVEREINBARUNG


Es gilt für alle Beziehungen mit meinen Kund*innen ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des CISG (UN-Kaufrecht).
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit meinen Kund*innen ist, soweit die Vereinbarung gesetzlich zulässig ist, Tostedt.

10 SALVATORISCHE KLAUSEL


Übe ich eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht aus, bedeutet dies keinen Verzicht auf unser Recht.